5. Dezember 2011

Was Sie vor 2012 beachten sollten

Alles neu macht der „Januar“

2012s

Das Pflegejahr 2012 beginnt mit einigen Veränderungen, worauf Sie sich schon jetzt, aber auch Ihre Klienten und deren Angehörigen vorbereiten können und sollten.

Das fängt ja gut an:

Auch wenn speziell in der Pflege in Deutschland zurzeit nicht alles nach unseren Vorstellungen verläuft, so können Sie sich dennoch auf die Anhebung der Pflegestufensätze freuen:

Für den Einsatz ambulanter Pflegedienste zahlt die Pflegekasse monatlich

- Pflegestufe I: ab 01.01.2012 bis zu 450,- €,
- Pflegestufe II: ab 01.01.2012 bis zu 1.100,- €,
- Pflegestufe III: ab 01.01.2012 bis zu 1.550,- €,
- in besonders schweren Fällen bis zu 1.918,- €,
- Verhinderungspflege Jahresbudget: 1.550,- €

In der vollstationären Pflege:

Für die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege:
- Pflegestufe I: ab 01.01.2012: 1.023,- €,
- Pflegestufe II: ab 01.01.2012: 1.279,- €,
- Pflegestufe III: ab 01.01.2012: 1.550,- €.

Die Anpassungen speziell in der ambulanten Pflege wirken nur bei den Einrichtungen, die auch in der Lage sind, den Bedarf ihrer Klienten genau zu kennen und zu analysieren, wo weitere Dienstleistungen angeboten und durchgeführt werden können. Sonst würde vieles von der Erhöhung bei den Pflegegeldempfängern und den pflegenden Angehörigen unberaten verteilt.

Ändern sich Ihre Vergütungssätze der Leistungen?

In etlichen Bundesländern und je nach Anbieter-Verband ändern sich die Preise für die Leistungen im SGB XI. Wissen Ihre Klienten auch schon davon? Wenn nicht, ist noch genug Zeit, über ein gefiltertes Serienbriefanschreiben über die Korrespondenzverwaltung, die Klienten mit aktuellen SGB XI-und Verhinderungspflege-Aufträge zu informieren. Am besten verbinden Sie gleich mehrere Themen mit dem Aufruf zu einem persönlichen Beratungstermin:

- Evaluation der Vergangenheit mit Kalkulation des evtl. neuen festgestellten Pflegeumfanges mit den neuen Leistungen (Anwender des BoS&S-Systems mit Nutzung des Ergebnisses und mobiler Erfassung erhalten Die Auswertung auf Knopfdruck)
- Beratung zu den neuen Budgets ab Januar 2012
- Abstimmung des noch zur Verfügung stehenden Budgets 2011 bei Verhinderungspflege und Betreuungspflege
- rechtzeitiges Verordnungs- und Zuzahlungsmanagement der Medikamente klären
- Ärzte rechtzeitig über auslaufende Bewilligungen informieren – Sie sind ja nicht die Einzigen zum Jahresende

Was sind also die unverzichtbaren Schritte, die Sie im Sinne Ihrer Patienten noch in diesem Jahr schaffen müssen? BoS&S schlägt Ihnen folgende Punkte vor, die Sie mit wenigen Handgriffen mit der Software erledigen:

- Pflegestufen-Situation und Bedarf nach Umsatz Ihrer einzelnen Klienten auswerten
- Jahres-Budgets auswerten und noch nicht ausgeschöpfte Mittel analysieren
- Brief-Mailing bei den Klienten und / oder deren Angehörige mit dem Aufzeigen der Möglichkeiten und Anfrage nach einem Gesprächstermin vor Ort
- Pflegestufenbudgets durch die automatische Anpassung bei BoS&S zum 1.1.2012 erhöhen
- Kostensatzanpassungen bei BoS&S rechtzeitig beauftragen, um Kostensatzvoranschläge den Klienten ausgeben zu können
- Erinnerung der Ärzte an auslaufende Bewilligungen und Verordnungen
- Wenn nötig noch ein neues DTA-Zertifikat bei der ITSG beantragen. Bei vielen unserer Anwender läuft zum Jahresende das Zertifikat aus.
- sich auf Weihnachten freuen

Wir hoffen Ihnen mit diesem kleinen Leitfaden, die noch nicht geschafften Dinge zu priorisieren.

Ihr BoS&S-Team

BoS&S-Kundencenter


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